Sie wurden angerufen?
Woher haben wir Ihre Telefonnummer?
Die Basis unserer Telefonstudien und Umfragen sind die Stichproben. Die Stichprobe setzt sich aus einer nach einem Zufallssystem gebildeten Menge von Personen oder Haushalten zusammen. Die Grundgesamtheit ist in der Regel die Bevölkerung einer Stadt, einer Region oder eines Landes. Jede Person lebt in einem Haushalt, also müssen wir Haushalte auswählen, in denen wir anrufen. Wir ziehen dazu aus öffentlichen Telefonverzeichnissen (z.B. dem Telefonbuch) nach einem Zufallssystem eine bestimmte Anzahl von Telefonnummern. Um auch Haushalte erreichen zu können, die nicht in Telefonbüchern verzeichnet sind, schneiden wir von den existierenden Telefonnummern die letzten Ziffern ab und ersetzen diese durch Zufallszahlen. Dadurch erreichen wir nun auch Haushalte, die nicht in Telefonbüchern verzeichnet sind, z.B. weil es sich um neue, noch nicht eingetragene Nummern von neu gegründeten Haushalten oder Personen, die umgezogen sind, handelt. Denn diese interessieren uns auch, da sie in der Regel jünger, mobiler und schwerer zu erreichen sind, als Haushalte mit schon lange eingetragenen Telefonnummern. Und diese Haushalte gehören genauso zur Grundgesamtheit und müssen berücksichtigt werden, um verlässliche Daten zu erheben, die Grundlagen von Entscheidungen sein sollen.
Ich stehe nicht im Telefonbuch!
Sie stehen nicht im Telefonbuch und wurden trotzdem von uns angerufen? Sie haben einen älteren Telefonanschluss und hatten einmal eine „Geheimnummer“? Die zufällige Erzeugung von Telefonnummern ermöglicht es uns, Haushalte zu erreichen, die nicht im Telefonbuch verzeichnet sind. Dafür werden von existierenden Telefonnummern die letzten beiden Ziffern abgeschnitten und durch Zufallszahlen ersetzt. Nun kann aus einer gültigen Telefonnummer aus dem Telefonbuch eine Telefonnummer werden, die nicht im Telefonbuch verzeichnet ist. Oder wenn Ihr Anschluss mehrere Nummern hat, haben wir vielleicht zufällig eine gewählt, die Sie nicht veröffentlicht haben. Wir haben also keine Adressen gekauft, wir verfügen auch nicht über Verzeichnisse von Personen, die sich nicht haben eintragen lassen. Die Anwahl Ihres Haushaltes geschah nur, weil die Variation der letzten Ziffern einer gültigen Telefonnummer zufällig Ihre Telefonnummer ergeben hat. Das bedeutet aber auch, dass wir gar nicht wissen, wen und wo genau wir anrufen. Bei diesem Verfahren entstehen natürlich auch große Mengen von ungültigen Telefonnummern. Diese werden von der „Wählmaschine“, einem sogenannten Dialer, der bei uns das Anrufen übernimmt, automatisch und sehr schnell erkannt und aussortiert. Innerhalb der Haushalte müssen wir dann nach bestimmten Gesichtspunkten unsere Zielperson auswählen, mit der wir das Interview führen. Das kann z.B. die jüngste Person sein oder die Person, die als nächste Geburtstag hat.
Welche Daten haben Sie von mir?
Außer der häufig zufällig erzeugten Telefonnummer haben wir keine Daten von Ihnen. Wir kennen weder Ihre Adresse noch wissen wir Ihr Alter, Ihren Beruf oder die Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Uns interessieren auch keine Daten von einzelnen Personen. Die Informationen, die wir von Ihnen erfragen, werden nur in zusammengefasster Form weiterverarbeitet. Sind Sie z.B. 43 Jahre alt und weiblich, werden Ihre Angaben der Altersklasse von 40-50 Jahren zugeordnet und weiter verarbeitet. Wenn wir also nach Alter, Beruf oder Einkommen fragen, dient dies nur dazu, Ihre Antworten bestimmten Gruppen zuordnen zu können. Auf Ihre individuellen Daten kann in keinem Fall geschlossen werden. Auch werden die Telefonnummern nicht weiter verwendet sondern gelöscht. Für ein neues Projekt erzeugen wir die Telefonnummern wieder neu. Falls Sie von uns nicht mehr angerufen werden wollen, können wir Ihre Nummer sperren. Eine solche Sperre betrifft aber nur unsere Arbeit. Andere Institute könnten Sie dann immer noch anrufen – und umgekehrt kann es sein, dass Sie woanders einen Sperrvermerk gegeben haben, von dem wir nichts wissen.
…. und der Datenschutz?
Wir arbeiten streng nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes und nach den Empfehlungen und Vorgaben der Berufsverbände, die für Marktforschung zuständig sind: BVM e.V. und ADM e.V.
Nur ganz kurz dazu: Die Durchführung von telefonischen Befragungen, wie wir sie tätigen, wird im Datenschutzgesetz erlaubt. Dies im Unterschied zu Anrufen, die einem Verkauf oder Werbegespräch dienen, die wir nicht durchführen.
Unser/e Datenschutzbeauftragte/r gibt Ihnen gerne weiter Auskünfte zu diesem Thema.
Schreiben Sie eine Mail an: dsb@tip-web.de